Einhausung & Staubschutzmaßnahmen für sichere Arbeitsbedingungen

Einhausung und Staubschutzmaßnahmen für Sandstrahl-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten nach TRGS 521/559 — Schutz für Personen, Gebäude und Umwelt, fachgerecht ausgeführt und vollständig dokumentiert.

✓ WHG § 62 AwSV
✓ TRGS 521/559
✓ Personenschutz
✓ Umweltschutz
✓ Bundesweit

Einhausung: gesetzliche Pflicht, keine Option

Bei Sandstrahlarbeiten, Betonabbrüchen oder Asbestsanierungen entstehen Stäube und Emissionen, die das Arbeitsschutzrecht klar regelt — nicht verhandelt. Eine Einhausung ist eine temporäre Schutzkonstruktion, die den Arbeitsbereich hermetisch von der Umgebung abschottet: Sie verhindert das Austreten von Schadstoffstäuben, schützt Dritte (Anwohner, Nachbarbetriebe) und ist Voraussetzung für die Einhaltung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Die TRGS 559 (Mineralischer Staub) schreibt beim Strahlen mit quarzhaltigem Strahlmittel geschlossene Kabinen oder vollständige Einhausungen mit HEPA-Absaugung vor. Quarzfeinstaub ist als krebserzeugend eingestuft (Kategorie A1) und darf nicht unkontrolliert in die Atemluft gelangen. Die TRGS 521 betrifft Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbestprodukten: Hier gelten noch strengere Anforderungen — hermetische Abschottung mit Unterdruckhaltung, Schleusensystem, Doppelhülle und lückenloser Entsorgungsnachweis. Eine fehlende oder fehlerhafte Einhausung kann den sofortigen Baustopp bedeuten.

F+G richtet Einhausungen für Sandstrahlarbeiten, Betonsanierungen und andere emissionsintensive Arbeiten ein — als eigenständige Leistung oder im Komplettpaket mit den Strahlarbeiten.

Wann ist eine Einhausung erforderlich?

Sandstrahlarbeiten in besiedelten Bereichen

Bei Strahlarbeiten in der Nähe von Wohnbebauung, Schulen oder öffentlichen Bereichen ist eine Einhausung zur Staubrückhaltung zwingend erforderlich.

Schadstoffhaltige Altbeschichtungen

Bei der Entfernung von Bleimennige, PAK-haltigen Beschichtungen oder anderen Schadstoffen ist eine hermetische Einhausung plus Absauganlage vorgeschrieben.

Asbestsanierungen

Asbestarbeiten dürfen nur in vollständig eingehausten Bereichen mit definiertem Unterdruck und Schleusensystem durchgeführt werden.

Behördliche Auflagen

Baugenehmigungen oder Ausführungserlaubnisse können ausdrücklich Einhausungsmaßnahmen vorschreiben – F+G erfüllt diese Auflagen normgerecht.

Fragen? Wir beraten Sie kostenlos.

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Unser Leistungsumfang

1

Planung der Einhausungskonstruktion

Auswahl des geeigneten Systems (Gerüst + Planen, Tunnelsysteme, Folieneinhausung) in Abhängigkeit von Geometrie und Schadstoffklasse.

2

Aufbau der Einhausung

Errichtung der Schutzkonstruktion mit geprüften Materialien – wind- und regensicher, staubdicht, mit Zugängen und Schleusenbereichen.

3

Unterdruckhaltung und Absauganlage

Installation von HEPA-Absaugsystemen für Unterdruck im Arbeitsbereich – verhindert Schadstoffaustritt nach außen.

4

Persönliche Schutzausrüstung

Bereitstellung und Kontrolle geeigneter PSA für alle Mitarbeiter im Einhausungsbereich.

5

Rückbau und Entsorgung

Fachgerechter Rückbau der Einhausung nach Abschluss der Arbeiten und normgerechte Entsorgung aller kontaminierten Materialien.

6

Dokumentation

Vollständige Dokumentation der Einhausungsmaßnahmen für Behörden, Auftraggeber und Arbeitssicherheitsnachweise.

Ihre Vorteile

Rechtssicherheit

Alle Einhausungsmaßnahmen entsprechen den gesetzlichen TRGS-Anforderungen – kein Risiko von Bußgeldern oder Baustilllegungen.

Schutz für Dritte

Anwohner, Nachbarbetriebe und Passanten werden zuverlässig vor Stäuben und Schadstoffemissionen geschützt.

Alles aus einer Hand

F+G übernimmt Einhausung und Strahlarbeiten gemeinsam – eine Verantwortung, eine Ansprechperson.

Unser Ablauf

1

Gefährdungsbeurteilung vor Ort

Schadstoffklasse bestimmen (TRGS 559, 521 oder andere), Geometrie und Zugänglichkeit prüfen, Einhausungssystem festlegen — mit schriftlicher Gefährdungsbeurteilung.

2

Schriftliches Angebot

Mit Einhausungsplan, Materialangaben, Absaugleistung und Terminplanung — verwertbar für Ausschreibungsunterlagen und Behördenvorlage.

3

Aufbau, Ausführung, Rückbau & Nachweis

Fachgerechter Auf- und Abbau, Ausführung der Arbeiten, vollständige Dokumentation der Schutzmaßnahmen für Arbeitgeber, Auftraggeber und Behörden.

Häufige Fragen

Was schreibt die TRGS 559 vor?

TRGS 559 (Quarzhaltiger Staub) regelt Schutzmaßnahmen beim Umgang mit quarzhaltigem Staub – insbesondere beim Sandstrahlen. Sie schreibt unter anderem geschlossene Strahlkabinen oder vollständige Einhausungen mit Absaugung vor. Quarzstaub ist krebserregend (A1 nach TRGS 906) und darf nicht unkontrolliert in die Atemluft gelangen.

Wie unterscheiden sich Einhausungsklassen?

Einhausungen werden je nach Schadstoffklasse unterschiedlich ausgeführt: Klasse 1 (Standardstaub) erfordert Staubschutz und Absaugung. Klasse 2 (SVOC, PCB) erfordert hermetische Abschottung mit Unterdruckhaltung. Klasse 3 (Asbest) erfordert ein Schleusen- und Doppelhüllensystem mit definierten Unterdruckwerten. F+G richtet die erforderliche Klasse für Ihre spezifische Aufgabe ein.

Wer ist verantwortlich für die Einhausung?

Der Auftraggeber der Baumaßnahme trägt die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Umweltvorschriften. F+G übernimmt als Auftragnehmer die fachgerechte Ausführung und Dokumentation – die Verantwortung für die Genehmigungssituation (Bauamt, Immissionsschutz) verbleibt beim Auftraggeber.

Kann F+G die Einhausung auch ohne eigene Strahlarbeiten aufbauen?

Ja – F+G bietet Einhausungen auch als eigenständige Dienstleistung an, wenn ein anderes Unternehmen die Strahl- oder Sanierungsarbeiten durchführt. Sprechen Sie uns auf Ihre spezifische Anforderung an.

Einhausung beauftragen?

Wir errichten Einhausungen nach den geltenden TRGS-Anforderungen für Ihre Sandstrahl- und Sanierungsarbeiten — sicher, vollständig dokumentiert und rechtssicher für Auftraggeber und Behörden.

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