Gewässerschutzsysteme & Bodenbeschichtung — Abdichtung nach WHG

Abdichtung von Auffangwannen, Tanklagerböden und Industrieflächen nach WHG und AwSV — Fachbetrieb nach WHG gemäß § 62 AwSV F+G mit vollständiger Behördendokumentation, bundesweit.

✓ WHG § 62 AwSV
✓ WHG-Fachbetrieb
✓ AwSV-konform
✓ Auffangwannen
✓ Bundesweit

WGK 1, 2 oder 3 — was das für Ihre Auffangwanne bedeutet

Die AwSV teilt wassergefährdende Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen ein: WGK 1 (schwach wassergefährdend, z.B. Heizöl EL, Gülle), WGK 2 (deutlich wassergefährdend, z.B. Diesel, viele Lösemittel) und WGK 3 (stark wassergefährdend, z.B. konzentrierte Säuren, Pflanzenschutzmittel). Je höher die WGK, desto strenger die Anforderungen an Rückhaltung, Beschichtung und Prüfintervall. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet jeden Betreiber einer Anlage mit diesen Stoffen zur ausreichenden Sekundärabsicherung — Auffangwannen und abgedichtete Lagerflächen sind das Herzstück.

Die AwSV schreibt auch vor, wie oft diese Einrichtungen geprüft werden müssen: Für überwachungspflichtige Anlagen gilt ein Sachverständigenprüfintervall von 5 Jahren. Beschichtungen, die bei einer solchen Prüfung als nicht mehr regelkonform eingestuft werden, müssen ersetzt werden — präventive Sanierung ist wirtschaftlicher als Notmaßnahmen nach einer Beanstandung. Bei Auffangwannen bieten sich dabei zwei Systemansätze an: Beschichtungen werden flüssig aufgetragen und haften fest am Untergrund — ideal für unregelmäßige Geometrien und bestehende Betonkonstruktionen. Folienauskleidungen werden eingelegt oder verklebt — Vorteil bei beschädigtem Untergrund oder schnellem Einbaubedarf.

F+G ist zugelassener WHG-Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV und führt Gewässerschutzsysteme für alle Branchen aus — AwSV-konform, mit vollständiger Behördendokumentation.

Wann besteht Handlungsbedarf?

Neubau oder Erweiterung einer WHG-pflichtigen Anlage

Vor Inbetriebnahme muss die Auffangwanne oder der Lagerflächenboden WHG-konform abgedichtet sein – Baugenehmigungsvoraussetzung.

Behördliche Auflage nach Inspektion

Die Untere Wasserbehörde hat Mängel an der Auffangwanne oder dem Lagerbodensystem festgestellt – fristgerechte Mängelbeseitigung ist pflicht.

Sanierung undichter Wannen oder Flächen

Bestehende Auffangwannen lecken oder die Beschichtung ist nicht mehr intakt – WHG-konforme Neubeschichtung erforderlich.

Änderung des gelagerten Mediums

Neues Medium mit anderer WHG-Klasse oder anderen Eigenschaften erfordert ggf. ein anderes Beschichtungssystem.

Fragen? Wir beraten Sie kostenfrei — und ohne Verpflichtung.

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Unser Leistungsumfang

1

Zustandsanalyse und WHG-Beratung

Aufnahme des Bestands, Ermittlung der betroffenen Stoffe (WGK) und Beratung zum erforderlichen Schutzkonzept nach AwSV.

2

Untergrundvorbereitung

Fräsen, Strahlen oder Hochdruckreinigen der abzudichtenden Fläche – Grundlage für optimale Beschichtungshaftung.

3

Grundierung

Kapillar-versiegelnde Grundierung zur Untergrundvorbereitung für das Abdichtungssystem.

4

WHG-konformes Beschichtungssystem

Applikation eines chemisch beständigen, AwSV-geeigneten Mehrsicht-Beschichtungssystems in der erforderlichen Schichtdicke.

5

Fugenabdichtung

Abdichtung aller Dehnungs-, Anschluss- und Konstruktionsfugen mit dauerflexiblen, beständigen Fugenmassen.

6

WHG-Prüfung und Dokumentation

Abschließende Prüfung des Abdichtungssystems und vollständige Dokumentation für Behörden, Sachverständigenprüfung und Eigenüberwachung.

Ihre Vorteile

AwSV-konform

Alle Maßnahmen entsprechen den Anforderungen der AwSV und des WHG – rechtssicher und behördenanerkannt.

Behördendok. inklusive

F+G erstellt alle Unterlagen für Behörden, Eigenüberwachung und Sachverständigenprüfungen – kein Mehraufwand für Sie.

Für alle Branchen

Industriebetriebe, Landwirtschaft, Tanklagerbetreiber – F+G hat Erfahrung mit WHG-Anforderungen aller Branchen.

Unser Ablauf

1

Anlage prüfen, WGK klären

Wir analysieren Ihre Anlage, ermitteln die WGK der gelagerten Stoffe und erarbeiten ein AwSV-konformes Schutzkonzept — Beschichtung oder Folie, je nach Befund.

2

Verbindliches Angebot in 24 h

Verbindliches Angebot mit Systemangabe, AwSV-Nachweis und Terminplan — auch mit Blick auf Ihren nächsten Sachverständigenprüftermin.

3

Abdichtung & Prüfdokumentation

Regelkonforme Ausführung mit vollständiger Übergabedokumentation für Behörden, Eigenüberwachung und den 5-Jahres-Sachverständigenprüftermin.

Häufige Fragen

Wen betrifft die WHG-Pflicht?

Jeden Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WGK 1–3) ab einer bestimmten Mengenschwelle. Dazu gehören: Heizöllagertanks, Dieseltankstellen, Chemikalienlagerflächen, landwirtschaftliche Gülleanlagen, Schmiermittellager, Kühlwasserkreisläufe mit Additiven u.v.m. Im Zweifel gilt: wer wassergefährdende Stoffe lagert oder verarbeitet, ist nach WHG zur Vorhaltung von Rückhaltemaßnahmen verpflichtet.

Welche Stoffe sind WHG-relevant?

Alle Stoffe, die in die AwSV-Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) oder die AwSV-Allgemeinverordnung eingestuft sind. Das sind unter anderem: Mineralöle und Kraftstoffe, Lösemittel, Pflanzenschutzmittel, Säuren und Laugen, Gülle und Jauche, viele Industriechemikalien. F+G berät Sie bei der Einstufung Ihrer spezifischen Stoffe.

Wie oft müssen Auffangwannen geprüft werden?

Die AwSV schreibt für überwachungspflichtige Anlagen Prüfintervalle von 5 Jahren (durch Sachverständige) vor; für betriebliche Eigenüberwachung gilt 2,5 Jahre. Die konkreten Intervalle hängen von der Anlagenklasse (A bis D nach AwSV) und der WGK des Inhalts ab. F+G kennt die für Ihre Anlage geltenden Anforderungen. ✆ Unsicher, welche Klasse für Sie gilt? Rufen Sie uns an: +49(0)5151-604 9991.

Was ist der Unterschied zwischen Beschichtung und Folie für Auffangwannen?

Beschichtungen werden flüssig aufgetragen und haften fest am Untergrund – sie sind ideal für unregelmäßige Geometrien und bestehende Betonkonstruktionen. Folien werden eingelegt oder verklebt – sie bieten Vorteile bei schnellem Einbau und wenn der Untergrund stark beschädigt ist. F+G empfiehlt das für Ihre Anlage technisch und wirtschaftlich optimale System.

Gewässerschutzsystem beauftragen?

Wir dichten Ihre Auffangwannen und Lagerflächen WHG-konform ab — AwSV-gerecht, mit vollständiger Behördendokumentation, bundesweit.

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