Sanierung von Fahrsilos & Festmistanlagen — nach geltenden Normen & beständig

WHG-konforme Sanierung von Fahrsilos und Festmistanlagen — Gärsaft-Abdichtung, Betonschutz und Fugensanierung durch den Fachbetrieb F+G, bundesweit in der Landwirtschaft.

✓ WHG § 62 AwSV
✓ WHG-konform
✓ Gärsaft-dicht
✓ DIN EN 1504
✓ Bundesweit

Fahrsilo, Festmistanlage, Gärsaft — was sich unterscheidet und warum beides WHG-pflichtig ist

Fahrsilos (befahrbare Silagelagerstätten für Mais, Gras oder Getreide) und Festmistanlagen unterscheiden sich baulich und in ihrer Belastung: Beim Fahrsilo steht der Gärsaft im Vordergrund — eine wassergefährdende Flüssigkeit, die beim Silierprozess in erheblichen Mengen entsteht. Bei einem mittelgroßen Fahrsilo (500 m²) können das mehrere hundert Liter pro Jahr sein. Festmistanlagen sind zwar trockener, aber auch dort anfallende Sickerwässer sind nach WHG als wassergefährdend einzustufen. Gärsaft gilt nach AwSV als WGK 1 — klassifiziert als schwach wassergefährdend, führt aber in größeren Mengen zu erheblichen Nitratbelastungen im Grundwasser.

Undichte Fugen zwischen Wandelementen und Bodenplatte sind in der Praxis die häufigste Schwachstelle: Gärsaft sickert dort unbemerkt ab. § 62 WHG und die AwSV verlangen eine ausreichende Abdichtung aller silageberührten Flächen — bei Neubauten als Genehmigungsvoraussetzung, bei Altanlagen im Rahmen der Eigenüberwachung. F+G ist zugelassener WHG-Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV und saniert Fahrsilos und Festmistanlagen regelkonform mit vollständiger Behördendokumentation.

Wann ist eine Fahrsilo-Sanierung notwendig?

Risse in Silowänden oder -böden

Risse sind direkte Leckagepfade für Gärsaft – sofortiger Handlungsbedarf zum Schutz des Grundwassers.

Undichte Fugen — häufigste Leckagestelle

Fugen zwischen Silowand und Bodenplatte oder zwischen Wandelementen sind der typische Gärsaft-Austritt. Eine gezielte Fugensanierung ohne Komplettsanierung ist möglich, wenn die Betonoberflächen noch intakt sind.

Behördliche Auflagen nach Kontrolle

Nach wasserrechtlicher Kontrolle durch die Untere Wasserbehörde müssen Mängel fristgerecht behoben werden.

Erneuerung der Altbeschichtung

Bestehende Beschichtungen sind verwittert, abgeplatzt oder nicht mehr WHG-konform – Neubeschichtung erforderlich.

Fragen? Wir beraten Sie kostenfrei — und ohne Verpflichtung.

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Unser Leistungsumfang

1

Bestandsanalyse und Rissaufnahme

Systematische Sichtinspektion aller Siloflächen, Rissbreitenmessung und Bewertung nach DIN EN 1504.

2

Reinigung der Siloflächen

Hochdruckreinigung aller Innen- und Außenflächen – Entfernung von Silageresten, Altalgen und losen Betonteilen.

3

Betoninstandsetzung nach DIN EN 1504

Reprofilierung gerissener oder abgeplatzter Betonbereiche mit geeigneten PCC-Mörteln — nach geltenden Normen (DIN EN 1504) und beständig ausgeführt.

4

WHG-konforme Flächenbeschichtung

Applikation eines Gärsaft-beständigen, WHG-geeigneten Beschichtungssystems auf alle wasserführenden Siloflächen.

5

Fugensanierung

Dauerhafte Abdichtung aller Dehnungs- und Konstruktionsfugen mit geeigneten dauerflexiblen Fugenmassen.

6

Behördendokumentation

Vollständiges Sanierungsprotokoll für Untere Wasserbehörde, Eigenüberwachungsnachweis und Sachverständigenprüfung.

Ihre Vorteile

WHG-konform

Alle Maßnahmen entsprechen den Anforderungen des WHG und der AwSV – keine Bußgeld- und Stilllegungsrisiken.

Gärsaft-dicht

Beschichtungssysteme, die dauerhaft beständig gegen Gärsäure (pH 3–4,5) und Silagewässer sind.

Behördendok. inklusive

F+G erstellt alle Unterlagen für Behörden und Eigenüberwachung – kein Mehraufwand für den Betreiber.

Unser Ablauf

1

Silo gereinigt? Wir kommen.

Nach Entleerung und Reinigung des Fahrsilos: Rissaufnahme, Fugeninspektion und Beurteilung ob Fugensanierung oder Komplettsanierung wirtschaftlicher ist.

2

Verbindliches Angebot in 24 h

Verbindliches Angebot mit Maßnahmenplan, WHG-Nachweis und Terminvorschlag — abgestimmt auf Ihre Silosaison.

3

Sanierung & Behördendok.

Regelkonforme Ausführung mit vollständigem Protokoll, Materialzertifikaten und WHG-Nachweis für Ihre Untere Wasserbehörde.

Häufige Fragen

Ist Gärsaft wirklich wassergefährdend?

Ja – Gärsaft ist von der Bundesanstalt für Wasserwirtschaft als wassergefährdender Stoff der WGK 1 (schwach wassergefährdend) eingestuft. Trotzdem können größere Mengen zu erheblichen Grundwasserbelastungen (Nitrat, BSB) führen. Die AwSV verpflichtet Betreiber zur Abdichtung der Lagerflächen.

Kann die Fugensanierung allein ohne Gesamtbeschichtung ausreichen?

In bestimmten Fällen ja – wenn die Betonoberflächen noch intakt sind und nur Fugen lecken, kann eine gezielte Fugensanierung ausreichen. F+G prüft bei der Besichtigung, ob eine Teilsanierung technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist und gibt eine ehrliche Empfehlung.

Wie lange hält eine Fahrsilo-Beschichtung?

Bei sachgemäßer Ausführung und normaler Beanspruchung sind Standzeiten von 10–15 Jahren realistisch. Die mechanische Beanspruchung durch Radlader und Schlepper ist hoch – F+G wählt deshalb besonders verschleißfeste Systeme für Fahrsiloböden aus.

Was kostet eine Fahrsilo-Sanierung?

Die Kosten hängen von der Silofläche, dem Schadensausmaß und den erforderlichen Maßnahmen ab. F+G erstellt Ihnen ein verbindliches Angebot – bei größeren oder komplexen Anlagen nach einer kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung. Als Richtwert: eine kombinierte Fugenabdichtung und Flächenbeschichtung eines mittelgroßen Fahrsilos (500–1.000 m²) liegt typischerweise im mittleren fünfstelligen Bereich. ✆ Erste Kostenschätzung gewünscht? Rufen Sie uns an: +49(0)5151-604 9991.

Fahrsilo sanieren lassen?

Wir sanieren Ihr Fahrsilo WHG-konform und beständig — Gärsaft-dicht, nach geltenden Normen, mit vollständiger Behördendokumentation. Bundesweit.

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